Probleme mit nicht anerkannten Testzertifikaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit erreichen unsere Handwerksorganisation Anfragen zur Zulässigkeit von online- oder videoüberwachten Testverfahren als Testnachweis nach der Coronavirus-SchutzVO und nach § 28b IfSG. Anbieter sind bspw. test-express.de oder dransay.com oder eine „Arztpraxis Dr. med. Eva-Maria Ansay“ aus Hamburg/ Berlin. Der Fachverband SHK in Gießen hat dazu Stellung genommen:

Der letztgenannte Anbieter wirbt sogar unter Hinweis auf ein Rechtsgutachten damit, dass die von ihm ausgestellten Testzertifikate die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und das Testzertifikat schnell im Internet heruntergeladen werden kann. Ferner findet sich auf der Homepage ein bereits vorbereitetes Muster-Rechtsanwaltsschreiben für den Fall, dass Sie als Arbeitgeber die Tests Ihrer Mitarbeiter nicht anerkennen.

Verschiedene Landkreise in Hessen warnen schon öffentlich vor der Verwendung und der Akzeptanz dieser Testzertifikate, da diese dem Nachweis der 3G Regelung nicht genügen, d.h. auch von den Gesundheitsämtern nicht anerkannt werden.

Ua. hält der Fachverband diese Vorgehensweise für rechtlich zweifelhaft und unzureichend. Inzwischen liegt dort die Stellungnahme des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vor, das sich auf Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums beruft.

Hiernach erfüllen diese Tests die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht, da sich die entsprechenden Angebote außerhalb der Testverordnung bewegen. Diese erfordert einen „vor Ort überwachten Selbsttest“ was die entsprechenden Anbieter nicht sicherstellen können. Danach wäre auch ein video-überwachter Selbsttest nicht zulässig.

Demnach dürfen Sie als Arbeitgeber diese Tests nicht als Nachweis der 3G Regelung am Arbeitsplatz akzeptieren.

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