Premiere! Erste Fachpraktikerin für Friseur mit Abschluss beim BFH

Beraten, Schneiden, Färben und Frisieren

 
Das Berufsförderungswerk des Handwerks (BFH) gGmbH der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg startete mit Unterstützung der Agentur für Arbeit deutschlandweit erstmalig vor zwei Jahren mit einem Prüfungsdurchgang zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin Friseur.
 
Erika Leinweber, 21 Jahre aus Korbach, hat es geschafft. Ihre schriftliche und praktische Prüfung hat sie bestanden und ist überglücklich. Damals vor zwei Jahren beschlossen sie und ihre Sozialpädagogin Viktoria Stallknecht vom BFH noch vor der Zwischenprüfung zur Friseurin, in die Ausbildung zur Fachpraktikerin für Friseur zu wechseln. Das Talent für den Beruf hat Erika Leinweber damals wie heute, aber vor zwei Jahren waren die schulischen Anforderungen für sie persönlich zu hoch. „Sie wollte mit Spaß und Freude durch die Ausbildung gehen und sich nicht um jeden Preis durch die Ausbildung schlagen. Frustration führt nur zu Abbrüchen und das wollten wir ihr nicht antun. Denn Talent hat sie, das wurde ihr von vielen Seiten bestätigt“, so Maria Djambazov, Abteilungsleiterin BFH.
 
„Erika arbeitet vor allem beim Haarefärben sehr sorgfältig und korrekt. Bei Techniken wie Balayage oder Strähnen mit soften Übergängen hat sie ihr Talent während der Ausbildung sehr oft bewiesen. Ich selbst durfte schon in den Genuss ihrer Fähigkeiten kommen“, so Ausbilderin Dunja Kalhöfer.
 
„Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind zwar Grundvoraussetzungen, die jeder in der Ausbildung mitbringen sollte, aber bei Erika Leinweber können wir diese Sozialkompetenzen hervorheben. Hinzu kommt, dass sie auf ihre Kundinnen und Kunden mit sehr viel Empathie eingeht“, ergänzt Viktoria Stallknecht.
Erika Leinweber hat ihre Ausbildung beim Berufsförderungswerk des Handwerks gGmbH absolviert. Der betriebliche Anteil erfolgte unter anderem bei Klaudia Tarnowski „Salon Klaudia`s Schnitt“ in Korbach.
 
Die Finanzierung der Ausbildung sowie die Beratung von Frau Leinweber erfolgte über die Agentur für Arbeit, die ihr die Teilnahme an den unterschiedlichsten Förderangeboten ermöglichte.
 
Claudia Schäfer, Ausbildungsberaterin bei der Handwerkskammer Kassel, hat die entsprechende Ausbildungsregelung für den Bezirk der Handwerkskammer Kassel auf der Grundlage der Ausbildung im Friseur-Handwerk und anderer Fachpraktiker-Regelungen entwickelt.
 
Mit ihrer Ausbildung zur Fachpraktikerin Friseur hat Erika Leinweber zunächst die Möglichkeit in ihrem Handwerk auf 450 Euro-Basis mit Aussicht auf eine Festeinstellung in einem Friseursalon in Korbach zu beginnen. Ihr Talent für Farbe, Schnitt und Haare stylen kann sie ab dem 01.09.2022 dann unter Beweis stellen. Wer weiß vielleicht hat sie ihren Traumsalon bereits gefunden oder findet sie ihn noch?
 
Was ist anders am Fachpraktiker Friseur gegenüber der Ausbildung Friseur?
Fachpraktiker/in für Friseur ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3-jährige Ausbildung wird in der Regel in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt, wie beim Berufsförderungswerk des Handwerks (BFH) in Korbach. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Friseur/in und die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Friseur erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.
 
Als Fachpraktiker/in Friseur reinigt, pflegt, schneidet, färbt und formt man Haare. Darüber hinaus empfängt und betreut man Kunden und informiert sie über angebotene Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie z.B. Haar- und Kopfhautpflege. Die Ausbildung beinhaltet unter anderem auch das Auftragen von Make-up und die Gestaltung der Nägel der Kunden.
 
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin Friseur eine vereinfachte Ausbildung gegenüber der Ausbildung zum Friseur und zur Friseurin ist. Inhalte und Dauer der Ausbildung werden individuell an die Bedürfnisse des Auszubildenden angepasst.
 
Einen Schulabschluss benötigt man für die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin Friseur nicht. Die Agentur für Arbeit berät Interessierte und stellt auch fest, ob eine Eignung vorliegt. Nicht nur Ausbilder, sondern auch Sozialpädagogen und zusätzliche Lehrkräfte stehen dem Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit zur Seite.
 
Wer als Fachpraktiker/in für Friseur weiterkommen möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ausbildung natürlich zum Friseur bzw. zur Friseurin weiterbilden und den Gesellenbrief erhalten.
 
Informationen erhält man beim Berufsförderungswerk des Handwerks der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, Telefon: 05631 9535-100, E-Mail: info@khkb.de. Ansprechpartner ist Maria Djambazov.
 
 
Bild: Erika Leinweber mit Dunja Kalhöfer (links) und Viktoria Stallknecht (rechts).

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