AÜK – die neue Qualitätsmarke im Kraftfahrzeuggewerbe

Korbach. AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe“. Hier sind alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst, die die anerkannten Werkstätten durchführen. Dazu gehört neben der Abgasuntersuchung (AU und AUK) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP). Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) sind die jeweiligen Mitarbeiter der Landesverbände und der örtlich zuständigen Kfz-Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden.

Im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen müssen Kfz-Werkstätten ab dem 1. Juli 2022 zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen.

Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.

So wurde vom Bundesinnungsverband (BIV) die Internetplattform einer zentralen Datenbank des Kfz-Gewerbes eingerichtet.

AÜK Plus ist die Nachfolgesoftware zu AU Plus, GAP Plus und SP Plus und hilft den Kfz-Betrieben dabei alle notwendigen Dokumentationen im Rahmen des akkreditierten Qualitätsmanagementsystems zu erstellen. Dies umfasst die Dokumentation des Personals inkl. der Funktionen und Schulungen, die Dokumentation der Prüfmittel (AU-Tester, Bremsprüfstände, Manometer, ...) inkl. deren Kalibrierungen und Eichungen, die Dokumentation aller Abgasuntersuchungen, die Dokumentation aller Gassystemeinbauprüfungen und Gasanlagenprüfungen, die Dokumentation aller Sicherheitsprüfungen inkl. der Anbindung an die Vorgaben der FSD (Fahrzeugsystemdaten), die Verwaltung der Siegel und Plaketten, den regelmäßiger Datenabgleich mit der zentralen Datenbank des akkreditierten Systems und die Verwaltung und regelmäßige Aktualisierung aller QM-Dokumente.

Die Innung für das Kfz-Gewerbe im Landkreis Waldeck-Frankenberg stellt mit Auditor Bernd Pieper die Überwachungsorganisation für das AÜK-System sicher und ist berechtigt, die Kfz-Unternehmen im AÜK-Prozess zu begleiten und zu unterstützen.

Obermeister der Kfz-Innung Waldeck-Frankenberg Fritz Faupel weist auf die Vorteile des Akkreditierungssystems hin, „eine selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt wäre mit hohen Kosten verbunden. Daher baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als `Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks´ ein System (Qualitätsmanagementsystem - QMS) nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen. Wir sind mächtig stolz, dass wir als Innung, die Möglichkeit haben, diese Dienstleistung unseren Kfz-Betrieben anzubieten.“

„Ziel des Systems soll sein, dass die anerkannten Werkstätten mit möglichst geringem Aufwand und geringen Kosten den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, fügt Auditor Bernd Pieper hinzu.

Neben der Kfz-Innung Waldeck-Frankenberg wird auch die Kfz-Innung Wolfhagen durch diesen Prozess durch Auditor Bernd Pieper begleitet, denn durch den bestehenden Kooperationsvertrag der beiden Kfz-Innungen besteht eine enge Zusammenarbeit im Bereich überbetrieblicher Lehrgänge für die Auszubildenden sowie im hoheitlichen Bereich.

„Auf dem Lande müssen wir uns gegenseitig unterstützen“, so die beiden Obermeister Fritz Faupel und Harms Böttger (Obermeister Kfz-Innung Wolfhagen).

Insgesamt begleitet Pieper ca. 140 Kfz - Betriebe und über 400 Personen im Landkreis Waldeck-Frankenberg und Wolfhagen diesen Standard zu erfüllen und, was noch wichtiger ist, zu halten.

Für die Kfz-Betriebe bedeutet AÜK, dass alles nach einem standardisierten Prozess erfolgt, und für alle Betriebe gleich ist.

Gewährleistet durch die StVZO und die Vorgaben der ISO 17020 wird jeder Kunde, der sein Fahrzeug zu einer amtlichen Prüfung bringt, gleichbehandelt, da die anstehenden Untersuchungen sowie die Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben sind. Wie bei der bisherigen Anerkennung wird auch hier geprüft, ob der Betrieb die Anforderungen des QM-Systems erfüllt. Es entsteht der anerkannten Werkstatt ein gewisser Aufwand für das erste Audit sowie für wiederkehrende Überwachungsaudits.

Sollte sich die anerkannte Werkstatt nach der ISO-Norm 17020 nicht akkreditieren lassen oder nicht einem akkreditierten System angehören, dürfen die Überwachungsorganisationen die beigestellten Prüfungen nicht mehr akzeptieren.

Informationen erhalten die Kfz-Betriebe im Landkreis Waldeck-Frankenberg bei der Kreishandwerkerschaft in Korbach, Telefon: (05631) 9535-100, E-Mail: info@khkb.de und auf der Website: https://www.auek.de/

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