Coronavirus-Schutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellen Anlass möchten wir Sie auf die uns nun vorliegenden Informationen zum Thema Coronavirus-Schutzverordnung informieren:

In Friseur- und Kosmetikbetrieben gilt in ganz Hessen eine Pflicht zum Negativnachweis (geimpft, genesen oder getestet) und zwar für die Kundschaft ebenso wie für das Personal. Mitarbeiter können den Negativnachweis alternativ auch durch tägliche Teilnahme an zwei "Betriebstestungen" pro Woche erfüllen. Für Kunden genügt ein Antigen-Schnelltest. Ein PCR-Test ist also nicht erforderlich. Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Maske oder FFP2). Nicht mehr erforderlich ist hingegen die Erfassung der Kontaktdaten. Wichtig: Körpernahe Dienstleister können sich für das "2G-Modell" entscheiden. Erhalten nur noch Geimpfte und Genesene zutritt (inklusive Inhaber und Mitarbeiter), dann entfällt die Maskenpflicht sowie auch die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzeptes. Quelle Handwerkskammer Frankfurt

Das Friseur-Handwerk unterfällt als Grundversorger nicht der 2-G-Pflicht. Hier bleibt es beim 3-G-Zugangsmodell. Kundinnen und Kunden ab 15 Jahren haben wieder mindestens eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) ohne Ventil zu tragen. Optional können Friseure ein 2-Gplus-Zugangsmodell wählen Die bisherigen Privilegierungen bei der 2-G-Option gelten nicht mehr! (D.h. bei der Nutzung von 2-G sind Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht wieder einzuführen).

  • Erstellung und Umsetzung eines geeigneten Hygienekonzepts entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch- Instituts zur Hygiene, Lüftung, Steuerung des Zutritts
       und der Vermeidung von Warteschlagen getroffen und umgesetzt werden.
  • Tragen einer medizinischen Maske für die gesamte Dauer des Aufenthaltes; die Maske kann abgenommen werden, soweit und solange es für die Behandlung bzw.
    Dienstleistung erforderlich ist.

·  Seit 1. Juli ist die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in mehrfach belegten Räumen entfallen. Quelle Handwerkskammer Kassel

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