BBZ und Lehrbauhöfe beginnen wieder mit Überbetrieblicher Schulung - vorerst nur für Abschlussjahrgänge

Wie bereits angekündigt hat die Landesregierung gestern im Anschluss an eine Sitzung des „Corona-Kabinetts“ weitere Änderungen der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen und mitgeteilt. Eine entscheidende Änderung der 4. Verordnung betrifft eine Teilöffnung der ÜLU-Lehrgänge für das letzte Ausbildungsjahr.

Seitens des Wirtschaftsministerium ist nun geregelt, dass „die Wahrnehmung von Angeboten für prüfungsrelevante Lehrgänge des Abschlussjahres 2020 an überbetrieblichen und betrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, die Bestandteil der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sind nicht mehr untersagt ist.“

Ferner wird in der Verordnung darauf hingewiesen, dass „die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene zu beachten“ sind. Der Unterricht hat „in zahlenmäßig reduzierten Gruppen zu erfolgen, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten.“

Mit dieser Änderung der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 1 Abs. 4 ist also die angekündigte Teilöffnung der Bildungszentren zur Durchführung von ÜLU-Lehrgängen für das letzte Ausbildungsjahr analog zur Teilöffnung der beruflichen Schulen gegeben.

Laut heutiger Mitteilung des HMWEVW kann diese nun ab 4. Mai 2020 umgesetzt werden. Damit soll aus Sicht des Ministeriums „sichergestellt werden, dass Lehrgänge abgehalten werden können, die für die Ausbildungsabschlüsse im Jahr 2020 erforderlich sind, um so jungen Menschen auch in dieser Situation zum Abschluss ihrer Ausbildung zu verhelfen. Dazu gehören auch Umschülerinnen und Umschüler.“

Das Hessische Handwerk wird auch weiterhin mit der Landesregierung die dringende Frage erörtern, ob und wann die von der Handwerksorganisation angestrebte Öffnung auch für die anderen ÜLU-Lehrgänge sowie die Lehrgänge der Fort- und Weiterbildung auf den Weg gebracht werden kann. 

Sobald weitere Entscheidungen der Landesregierung, die für die Bildungszentren des hessischen Handwerks relevant sind, vorliegen, werden wir Sie sofort unterrichten.

Bleiben Sie gesund!

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